Rauchmelder- eine Investition fürs Leben

Wer ist für die Rauchmelder verantwortlich?

Die Rauchmelderpflicht wird in der Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt. In 12 der 13 Bundesländer ist der Vermieter oder der Eigentümer für den Einbau der Rauchmelder zuständig. Nur in Mecklenburg-Vorpommern ist es der der unmittelbare Wohnungsbesitzer – das heißt, der Mieter. Für die Betriebsbereitschaft ist jedoch in den meisten Bundesländern der Mieter verantwortlich – lediglich in Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist es der Eigentümer.

Für welche Gebäude gilt die Rauchmelderpflicht?

In allen 13 Bundesländern gilt die Pflicht für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Zu Letzteren zählen etwa Ferienwohnungen, Freizeitunterkünfte, Containerräume, Hütten und Gartenlauben. In Baden-Württemberg müssen darüber hinaus alle Aufenthaltsräume, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden – das heißt, die Pflicht gilt hier auch für Hotels, Kliniken, Heime und Ähnliches.

In welchen Räumen gilt die Rauchmelderpflicht?

Für die anderen Bundesländer gilt: Es muss mindestens ein Rauchmelder in jedem Schlafraum und Kinderzimmer installiert werden, aber auch in den Rettungswegen, die aus diesen Zimmern führen. Als solche zählen dabei alle Räume, die beim Verlassen der Schlaf- bzw. Kinderzimmer passiert werden müssen – Flure genauso wie Durchgangszimmer. Beträgt die Fläche eines Zimmers mehr als 60 Quadratmeter, reicht ein einzelner Rauchmelder nicht mehr aus. Auch bei Räumen mit einer unregelmäßigen Form oder Ausstattung – etwa schrägen Decken – ist dies oft der Fall.

Für eine kleine Wohnung oder ein gemietetes Zimmer ist es in der Regel ausreichend, wenn jeder dieser Räume mit einem separaten Rauchmelder ausgestattet ist. Ist die Wohnfläche oder die Anzahl der Bewohner groß – etwa bei einem Ein- oder Mehrfamilienhaus –, wird der Einbau eines untereinander vernetzten Rauchmeldersystems empfohlen. Dieses System hat den Vorteil, dass im Brandfall alle Rauchmelder Alarm schlagen, unabhängig davon, wo sich der Brandherd befindet und welches Gerät den ursprünglichen Alarm ausgelöst hat. So können auch Personen rechtzeitig gewarnt werden, die sich sehr weit vom Brandherd entfernt aufhalten.

Anforderungen an einen Rauchmelder

Rauchmelder dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie die TÜV-Zertifizierung, das CE-Kennzeichen und die VdS-Kennzeichnung aufweisen. Besonders hochwertige Rauchmelder besitzen zudem das Q-Qualitätssiegel. Im Gefahrenfall muss ein Rauchmelder laut Gesetz eine Mindestlautstärke von 85 dB in einer Entfernung von drei Metern aufweisen. Für Menschen mit Behinderung müssen besondere Schutzkonzepte erstellt werden. Dies gilt vor allem für gehörlose Menschen, die nicht in der Lage sind, den Signalton des Rauchmelders wahrzunehmen

 

 


Veröffentlicht am: 3. Dezember 2015 | von: Ronny Faust